Bielefeld bittet Übernachtungsgäste zur Kasse. Der Rat der Stadt hat am 16. Juli 2026 eine Beherbergungssteuer beschlossen. Ab 1. Januar 2027 kostet jede Übernachtung 3 Euro extra. Die Stadt will damit ihren Haushalt schnell entlasten, noch bevor weitere Sparmaßnahmen in den Haushaltsberatungen beschlossen werden.
Wer ist betroffen?
Laut Westfalen-Blatt und Neuer Westfälischer gilt die Steuer für Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze, aber auch für Privatzimmer und Ferienwohnungen. Wer in Bielefeld über Airbnb, Booking.com oder direkt an Gäste vermietet, ist also dabei.
Nicht alle waren dafür
Durchgesetzt hat die Steuer die Koalition aus CDU und SPD, mit Unterstützung der Linken. Die FDP stimmte dagegen, die Grünen enthielten sich. Die FDP kritisierte laut Radio Bielefeld, dass die Steuer vergleichsweise wenig einbringe.
Was heißt das für euch?
Wenn ihr in Bielefeld vermietet: Plant die 3 Euro pro Nacht jetzt schon in eure Preise für 2027 ein. Ein Paar, das vier Nächte bleibt, zahlt bei 3 Euro pro Übernachtung 12 Euro extra. Prüft bei der Stadt, ob pro Person oder pro Zimmer gerechnet wird und wie ihr die Steuer abrechnen müsst. Weist den Betrag in euren Inseraten klar aus, damit es keine Überraschung gibt.
Lasst euch im Zweifel steuerlich beraten, vor allem wenn ihr mehrere Wohnungen betreibt.
Kurz notiert
Bielefeld will auch die Kurzzeitvermietung selbst regeln. Die Stadt hat einen Entwurf für eine Satzung gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorgelegt. Laut Westfalen-Blatt sollen Vermieter Kurzzeitwohnungen künftig bei der Stadt registrieren und brauchen dafür eine Nummer. Laut Neuer Westfälischer ist 2027 als Start geplant. Beschlossen ist das noch nicht.