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EuropaDienstag, 3. November 2026

EU-Verfahren gegen Booking.com: Kommission prüft Schutz vor Betrug und Phishing

Die EU-Kommission hat am 21. Oktober 2026 ein förmliches Verfahren eröffnet. Es geht um gefälschte Inserate, Phishing und bezahlte Platzierungen. Ein Verstoß ist noch nicht festgestellt, doch das Thema betrifft auch Gastgeber.

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch, 21. Oktober 2026, ein förmliches Verfahren gegen Booking.com eröffnet. Grundlage ist der Digital Services Act (DSA), das EU-Gesetz für digitale Dienste. Bisher handelt es sich um einen Verdacht, ein Verstoß ist nicht festgestellt. Booking.com kündigte laut NL Times und The Register an, voll mit der Kommission zusammenzuarbeiten.

Das prüft die Kommission

Laut Kommission geht es um drei Bereiche: erstens betrügerische und nicht regelkonforme Inserate, zweitens Phishing, das Reservierungs- und Gästedaten von Booking.com ausnutzt, und drittens bezahlte Inserate mit besserer Platzierung in den Suchergebnissen, die möglicherweise nicht klar als Werbung erkennbar sind. Die Plattform ist in Europa ein Schwergewicht: Nach Angaben der Kommission laufen laut NL Times 66 Prozent aller Online-Buchungen von Unterkünften in Europa über Booking.com.

Warum das auch Gastgeber betrifft

Laut The Register geben sich Betrüger als Eigentümer aus und inserieren Objekte, die ihnen gar nicht gehören. Außerdem übernehmen Angreifer die Konten echter Eigentümer samt Kontaktdaten und fordern Reisende per Nachricht zu Zusatzzahlungen auf. Das kann euren Ruf treffen, auch wenn ihr selbst nichts falsch gemacht habt.

Als mögliche Verbesserungen nennt The Register unter anderem, Inserate nach Betrugsmeldungen zügig zu entfernen, Lizenzen zu prüfen und die Aufnahme neuer Gastgeber zu ändern. Beschlossen ist davon nichts. Aus Österreich fordern laut aviation.direct die Wirtschaftskammer und die Hotelstars Union, Hoteldaten automatisch mit offiziellen Klassifizierungs-Datenbanken abzugleichen.

Bei nachgewiesenen Verstößen drohen der Muttergesellschaft Booking Holdings laut aviation.direct erhebliche Geldbußen. Einen Zeitplan für das Verfahren nennen die Quellen nicht.

Was heißt das für euch?

Neue Pflichten für Gastgeber gibt es durch die Eröffnung des Verfahrens noch nicht. Trotzdem lohnt sich jetzt ein kurzer Sicherheits-Check: Nutzt für euer Partnerkonto ein eigenes, starkes Passwort und, wenn angeboten, die Anmeldung in zwei Schritten. Sucht ab und zu nach eurer Wohnung, um fremde Kopien eures Inserats zu entdecken.

Sagt euren Gästen klar, dass ihr nie per Link eine Nachzahlung verlangt, und bittet sie, verdächtige Nachrichten sofort zu melden. Wer bezahlte Platzierungen nutzt, sollte beobachten, ob sich dort etwas ändert. Details zu eurem Einzelfall lasst rechtlich prüfen.

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