Am 9. September 2026 hat die EU-Kommission den Entwurf einer Verordnung über erschwinglichen Wohnraum vorgelegt, auf Englisch „Affordable Housing Act“. Er verbietet selbst keine Ferienwohnung. Er regelt aber, unter welchen Bedingungen Behörden die Kurzzeitvermietung einschränken dürfen. Wichtig: Das ist bisher nur ein Vorschlag. Rat und Europäisches Parlament müssen noch zustimmen.
Was der Entwurf vorsieht
Behörden sollen nach einer einheitlichen Methode Gebiete mit Wohnungsnot bestimmen. Ein Merkmal dafür: Eine Wohnung kostet im Schnitt mindestens das Achtfache des Einkommens. Wer dann Kurzzeitvermietung beschränken will, muss nachweisen, dass sie die Wohnungsnot tatsächlich verschärft hat. Die Maßnahmen müssen gezielt und verhältnismäßig sein. Der Hauptwohnsitz des Gastgebers ist ausgenommen. Wer also gelegentlich die eigene Wohnung vermietet, soll laut Entwurf nicht betroffen sein. Bestehende Regeln sollen nach dem Entwurf grundsätzlich unberührt bleiben.
Warum die Länder dagegen sind
Mehrere Ausschüsse des Bundesrats empfehlen eine sogenannte Subsidiaritätsrüge. Damit würde der Bundesrat erklären, dass die EU hier gar nicht zuständig ist. Die Ausschüsse kritisieren laut Bundesrat einen starken Eingriff in den Wohnungsmarkt und zusätzliche Bürokratie, besonders für kleinere Kommunen. Außerdem gebe es in Deutschland mit den Zweckentfremdungsgesetzen der Länder schon bewährte Regeln. Diese schützen auch Hauptwohnungen vor unzulässiger Kurzzeitvermietung, der EU-Entwurf dagegen nicht. Abgestimmt wird am Freitag, 16. Oktober, in der Plenarsitzung des Bundesrats.
Auch die Reisebranche ist skeptisch. Der Verband Internet Reisevertrieb lehnt den Entwurf ab. Er meint, dass Kurzzeitvermietung nicht nachweislich Hauptursache der Wohnungsnot ist, und will zuerst die Daten aus der neuen Registrierungspflicht auswerten lassen.
Was heißt das für euch?
Kurzfristig ändert sich für euch nichts. Es gelten weiter die Regeln eurer Stadt, also zum Beispiel Zweckentfremdungsverbote, Registrierungspflichten und Bettensteuer. Der EU-Entwurf könnte langfristig sogar Vorteile bringen, weil Städte neue Verbote besser begründen müssten.
Behaltet das Thema trotzdem im Blick, wenn ihr in eine Ferienwohnung investieren wollt. Einen Zeitplan für die weiteren Verhandlungen in Brüssel gibt es laut Hausbesitzer-News noch nicht. Lasst konkrete Fragen zu eurer Wohnung im Einzelfall rechtlich prüfen.