Der Kärntner Landtag hat das neue Aufenthaltsabgabegesetz schon am 19. März 2026 beschlossen, jetzt ist es so weit: Seit Sonntag, 1. November 2026, gilt in ganz Kärnten eine einheitliche Aufenthaltsabgabe von 4,50 Euro pro abgabepflichtiger Übernachtung. Sie löst die bisherige Orts- und Nächtigungstaxe ab. Laut ÖAMTC lag diese bisher bei 2,70 Euro pro Nacht. Auf Campingplätzen sind laut Kärnten Werbung 4 Euro fällig.
Was in den 4,50 Euro steckt
In der Abgabe sind laut Land Kärnten 0,90 Euro als Infrastruktur- und Mobilitätsbeitrag enthalten. Damit wird das neue Angebot für Gäste bezahlt: Wer in Kärnten übernachtet, fährt seit 1. November mit der Gästekarte praktisch alle Öffis im Land gratis. Laut ÖAMTC und news.at gehören dazu Regional- und Stadtbusse sowie Nah- und Fernverkehrszüge innerhalb Kärntens, auch Railjet, ICE und EuroCity. Nicht dabei sind unter anderem die Anreise nach Kärnten, die Fahrradmitnahme und Sonderverkehre. Außerdem sollen die Mehreinnahmen laut Kärnten Werbung in Rad- und Wanderwege und Angebote für die Nebensaison fließen.
Gästekarte und elektronische Meldung
Die Gästekarte stellt die Unterkunft aus, laut news.at digital fürs Handy, gedruckt oder über die App der Region. Gleichzeitig ist seit 1. November die elektronische Gästemeldung für alle Beherbergungsbetriebe Pflicht. Laut news.at gilt das auch für kleine Betriebe ohne eigene Hotelsoftware: Sie können die Daten über einen offiziellen Webzugang eingeben.
Was heißt das für euch?
Wenn ihr in Kärnten eine Ferienwohnung vermietet: Stellt eure Preise und Gästeinfos spätestens jetzt auf 4,50 Euro pro Nacht um, damit Gäste keine Überraschung erleben. Die Kärnten Werbung empfiehlt ausdrücklich, die Abgabe auf der eigenen Website und in den Buchungssystemen anzupassen. Klärt mit eurer Tourismusregion, wie ihr die Gästekarte ausstellt und die elektronische Meldung macht.
Nutzt die Gratis-Öffis als Verkaufsargument in eurem Inserat – „Bahn und Bus in ganz Kärnten inklusive“ klingt gut. Details zu Ausnahmen und Abrechnung lasst im Einzelfall bei eurer Gemeinde oder steuerlich prüfen.