Die Landeshauptstadt Kiel erhebt seit dem 1. Oktober 2026 eine Übernachtungssteuer, im Volksmund Bettensteuer. Sie beträgt 5 Prozent des Nettopreises für die Übernachtung, also ohne Umsatzsteuer und ohne Frühstück oder andere Zusatzleistungen. Die Stadt zählt dabei ausdrücklich nicht nur Hotels und Pensionen als Beherbergungsbetrieb, sondern auch Ferienwohnungen, Privatzimmer und Privatwohnungen. Wer in Kiel über Airbnb oder Booking vermietet, ist also direkt betroffen.
Wer zahlt, wer meldet?
Die Steuer trägt wirtschaftlich der Gast, erklären und zahlen muss sie aber der Gastgeber als Betreiber. Laut Stadt gilt sie grundsätzlich für alle bezahlten, vorübergehenden Übernachtungen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Aufenthalte von mehr als zwei Monaten am Stück. Übernachtungen, die zwischen 1. Januar und 30. September 2026 gebucht wurden und spätestens am 30. Juni 2027 enden, bleiben steuerfrei.
Abgerechnet wird pro Quartal: Spätestens einen Monat nach Quartalsende muss die Erklärung bei der Stadt sein, auch wenn es keine Gäste gab. Wer regelmäßig unter 300 Euro pro Quartal zahlt, kann eine halbjährliche Meldung beantragen. Kiel rechnet laut Medienberichten mit rund 2 Millionen Euro Einnahmen im Jahr.
Was heißt das für euch?
Wenn ihr in Kiel schon vermietet: Meldet eure Unterkunft bis spätestens 15. November 2026 schriftlich beim Amt für Finanzwirtschaft. Wer neu startet, muss das vor der ersten Vermietung tun. Plant die 5 Prozent in eure Preise ein und haltet für jede Buchung fest, wie viel davon reine Übernachtung ist. Das erspart euch Arbeit bei der Quartalserklärung.
Kiel ist kein Einzelfall. Immer mehr deutsche Städte führen eine Bettensteuer ein oder erhöhen sie. Prüft regelmäßig, was in eurer Gemeinde gilt, und lasst Details im Einzelfall steuerlich prüfen.