Die Stadt Lahr im Ortenaukreis führt zum 1. April 2027 eine Übernachtungssteuer ein, umgangssprachlich Bettensteuer. Das hat der Gemeinderat im Oktober 2026 beschlossen, wie die IHK Südlicher Oberrhein am 23. Oktober mitteilte. Auch der Schwarzwälder Bote und das Fachportal derkaemmerer.de berichten über den Beschluss. Laut BreisgauLIVE stand das Thema am Mittwoch, 21. Oktober 2026, auf der Tagesordnung des Gemeinderats.
Was die Verwaltung vorgeschlagen hat
Die Details stammen aus der Beschlussvorlage, über die BreisgauLIVE vor der Sitzung berichtet hat. Ob der Gemeinderat alle Punkte unverändert übernommen hat, geht aus den Berichten nach dem Beschluss nicht hervor.
- 3 Euro pro Person und Nacht in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und anderen Beherbergungsbetrieben, 1,50 Euro auf Reisemobilplätzen.
- Die Steuer zahlt der Gast. Der Betrieb zieht sie ein und führt sie an die Stadt ab.
- Sie gilt für private und berufliche Übernachtungen, also auch für Geschäftsreisende.
- Ausgenommen sind unter anderem Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Besteuert werden höchstens 21 Nächte am Stück im selben Betrieb.
- Übernachtungen, die nachweislich vor dem Beschluss gebucht wurden, sind ausgenommen.
Laut BreisgauLIVE rechnet die Stadt bei rund 100.000 Übernachtungen im Jahr mit etwa 250.000 Euro Einnahmen. Dem stehen demnach rund 52.000 Euro an jährlichen Kosten für Personal und Verwaltung gegenüber.
Kritik der IHK
Die IHK Südlicher Oberrhein lehnt die Steuer ab und warnt vor mehr Bürokratie, höheren Kosten für Betriebe und Nachteilen gegenüber Nachbargemeinden. Laut Beschlussvorlage sollen 10 Prozent der Einnahmen in touristische Maßnahmen fließen. Die IHK rechnet hier mit nur 20.000 bis 25.000 Euro im Jahr. Der Lahrer Kämmerer hatte die Berechnung der IHK im Gemeinderat kritisiert, berichtet der Schwarzwälder Bote. Nach zwei Jahren sollen Einnahmen, Aufwand und Übernachtungszahlen überprüft werden.
Was heißt das für euch?
Wer in Lahr eine Ferienwohnung vermietet, sollte die Steuer ab April 2027 einplanen. Fragt bei der Stadt nach der beschlossenen Satzung, dem genauen Steuersatz und wie ihr euch anmelden müsst. Haltet bei Buchungen für 2027 das Buchungsdatum fest, damit ihr eine mögliche Ausnahme für früh gebuchte Aufenthalte belegen könnt.
Sagt euren Gästen vorab klar, was dazukommt, und klärt, ob eure Plattform die Steuer einzieht. Verlasst euch ohne Bestätigung nicht darauf. Euren Einzelfall lasst steuerlich prüfen.
Kurz notiert
In Baden-Württemberg verlangen inzwischen mehrere Städte und Gemeinden eine Übernachtungssteuer. In Stuttgart gilt sie laut derkaemmerer.de seit 1. Juli 2026 mit 3 Euro pro Person und Nacht, in Neuried, ebenfalls im Ortenaukreis, seit Juli 2026 mit 2 Euro.
Quellen
- IHK Südlicher Oberrhein: IHK bedauert Entscheidung für Bettensteuer in Lahr (23. Oktober 2026)
- Schwarzwälder Bote: „Falsches Signal“ – Kritik an Einführung der Bettensteuer in Lahr (23. Oktober 2026)
- BreisgauLIVE: Lahr plant Übernachtungssteuer ab April 2027 (20. Oktober 2026)
- derkaemmerer.de: Übernachtungssteuer 2027 – welche Städte sie einführen (27. Oktober 2026)