Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 einen Entwurf für ein neues Mietrecht beschlossen. Am 9. Juli 2026 war die erste Lesung im Bundestag, seitdem liegt das Paket im Rechtsausschuss. Beschlossen ist es also noch nicht, Änderungen sind möglich. Für alle, die Wohnungen möbliert und auf Zeit vermieten, stecken darin aber wichtige Punkte.
Kurzzeitmiete nur noch bis sechs Monate
Bisher gibt es für Wohnraum „zum vorübergehenden Gebrauch“ Ausnahmen vom Mieterschutz, etwa von der Mietpreisbremse. Diese Ausnahme soll laut Haufe künftig nur noch für Verträge bis höchstens sechs Monate gelten. Ergibt sich nach Mietbeginn unerwartet ein längerer Bedarf, ist einmal eine Verlängerung auf bis zu acht Monate möglich. Dauert die Miete länger, gelten alle Regeln des Mieterschutzes, auch die Mietpreisbremse.
Möblierungszuschlag muss sichtbar sein
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt muss der Zuschlag für Möbel laut Bundesjustizministerium künftig gesondert ausgewiesen werden. Er soll angemessen sein und sich am Zeitwert der Möbel orientieren. Für voll möblierte Wohnungen ist eine Pauschale von 10 Prozent der Nettokaltmiete vorgesehen, ein höherer Zuschlag nur, wenn die Einrichtung mehr wert ist. Fehlt der Ausweis, gilt die Wohnung bei der Miethöhe als unmöbliert. Wer ihn nachholt, muss die Wohnung noch zwei Jahre lang als unmöbliert behandeln.
Außerdem sollen Indexmieten in angespannten Märkten gebremst werden: Steigt der Verbraucherpreisindex um mehr als 3 Prozent im Jahr, zählt der Teil darüber nur zur Hälfte.
Kritik aus der Union
CDU und CSU wollen laut Haufe nachbessern. Die Abgeordneten Jan-Marco Luczak (CDU) und Susanne Hierl (CSU) halten die starre Sechs-Monats-Grenze für zu unflexibel.
Was heißt das für euch?
Die Reform betrifft Mietverträge über Wohnraum, also vor allem Wohnen auf Zeit mit längeren Aufenthalten. Wenn ihr so ein Modell betreibt, prüft eure Verträge: Wie lange laufen sie, und ist der Möblierungszuschlag sauber ausgewiesen? Plant Preise so, dass sie auch mit 10 Prozent Zuschlag aufgehen.
Noch ist nichts beschlossen. Beobachtet den Bundestag und lasst Details im Einzelfall rechtlich prüfen, bevor ihr Verträge umstellt.