Wir haben im Oktober über die geplante Mietrechtsreform der Bundesregierung berichtet. Jetzt gibt es den nächsten Schritt: Am Mittwoch, 14. Oktober 2026, hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestags Sachverständige zum Gesetzentwurf angehört (Drucksache 21/6807). Für alle, die Wohnungen möbliert und auf Zeit vermieten, ging es um zwei Kernpunkte.
Die zwei Punkte, die euch betreffen
Erstens: Die Ausnahme vom Mieterschutz für Wohnraum „zum vorübergehenden Gebrauch“ soll nur noch für Mietverträge bis höchstens sechs Monate gelten. Zweitens: Der Zuschlag für Möbel soll angemessen sein und sich am Zeitwert der Einrichtung orientieren. Bei voll möblierten Wohnungen soll laut Entwurf ein Zuschlag von bis zu 10 Prozent der Miete als angemessen gelten.
Vermieterseite: zu viel Regulierung
Kai H. Warnecke, Präsident von Haus & Grund, lehnte den Entwurf laut Bundestag ab. Er kritisierte unter anderem die zeitliche Grenze für die Vermietung auf Zeit und die neue Regel zum Möblierungszuschlag. Christian J. Osthus vom Immobilienverband IVD warnte vor immer detaillierteren Regeln mit starren Fristen. Der Innsbrucker Mietrechtler Martin Häublein hält es laut Bundestag für sehr unwahrscheinlich, dass vorübergehend vermietete Wohnungen dadurch wieder auf den normalen Mietmarkt kommen.
Mieterseite: noch strenger
Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbunds, nannte den Entwurf einen überfälligen Schritt. Sie will aber, dass die Mietpreisbremse auch für Verträge zum vorübergehenden Gebrauch gilt. Benjamin Raabe vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein hält sechs Monate laut beck-aktuell für „deutlich zu lang“. Die Frankfurter Anwältin Stella Majdandzic begrüßte die Deckelung des Möbelzuschlags, kritisierte aber, dass bis zu 10 Prozent pauschal als angemessen gelten sollen.
Einen Termin für die Abstimmung im Bundestag nennen die Berichte nicht. Bis dahin kann der Ausschuss den Entwurf noch ändern.
Was heißt das für euch?
Die Reform betrifft Mietverträge über Wohnraum, also vor allem Wohnen auf Zeit mit Monteuren, Pendlern oder Projektmitarbeitern. Die Anhörung zeigt: Die Sechs-Monats-Grenze und der Möbelzuschlag sind umstritten. Die Vermieterseite will weniger Regeln, die Mieterseite strengere. Wie der Kompromiss am Ende aussieht, ist offen.
Prüft schon jetzt eure Verträge: Wie lange laufen sie, und könnt ihr den Möbelzuschlag mit dem Zeitwert eurer Einrichtung begründen? Noch ist nichts beschlossen. Behaltet den Bundestag im Blick und lasst euren Einzelfall rechtlich prüfen, bevor ihr Verträge umstellt.
Quellen
- Deutscher Bundestag (hib 835/2026): Pro und Contra zu geplanten Neuregelungen im Mietrecht (15. Oktober 2026)
- beck-aktuell: Mietrechtsreform – Einschätzungen aus der Anhörung im Bundestag (15. Oktober 2026)
- VDIV: Mietrechtsreform – Sachverständige streiten über stärkeren Mieterschutz (20. Oktober 2026)