Zwei weitere Städte im Rheinland führen zum 1. Januar 2027 eine Beherbergungssteuer ein. Der Stadtrat von Hürth hat sie laut Unser Hürth am 29. September 2026 einstimmig beschlossen. In Neuss hat der Rat laut Neusser Tagblatt ebenfalls zugestimmt; die Stadt hatte die Entscheidung für den 18. September 2026 angekündigt. In beiden Städten sind Ferienwohnungen ausdrücklich dabei, und es zählt nicht, ob jemand privat oder beruflich übernachtet.
Neuss: 3 Euro pro Gast und Nacht
Die Steuer beträgt 3 Euro je Gast und Übernachtung. Die Stadt rechnet auf Basis der Übernachtungszahlen von 2025 mit rund 1,2 Millionen Euro im Jahr. Zahlen muss der Gast, abführen der Betrieb. Laut Neusser Tagblatt werden höchstens 21 Übernachtungen besteuert.
Ausgenommen sind unter anderem Minderjährige, Personen mit Meldeadresse in der Unterkunft sowie Teilnehmende an schulischer Bildung oder Jugendarbeit bis 27 Jahre. Wichtig für bestehende Buchungen: Wurde vor dem 1. Januar 2027 gebucht, sind Aufenthalte vom 1. Januar bis 30. Juni 2027 laut Tagblatt nicht steuerpflichtig.
Laut Tagblatt wollte die Stadt Betriebe ab Anfang Oktober 2026 schriftlich zur Anmeldung auffordern. Wer kein Schreiben erhalten hat, soll sich selbst melden. Die schriftliche Erstanmeldung ist demnach ab November 2026 möglich, die Steuererklärung ist vierteljährlich fällig. Ein digitales Portal ist geplant.
Hürth: 2,50 Euro und eine feste Frist
In Hürth werden 2,50 Euro pro Gast und Übernachtung fällig. Laut Rheinischen Anzeigenblättern gilt das unter anderem für Hotels, Pensionen, Privatzimmer und -wohnungen sowie Ferienwohnungen. Befreit sind Minderjährige und Übernachtungen, die zum Grundbedarf des Wohnens gehören. Bei einem ununterbrochenen Aufenthalt im selben Betrieb wird die Steuer höchstens für 21 Tage erhoben.
Wer zum Jahresbeginn 2027 in Hürth vermietet, muss sich laut Rheinischen Anzeigenblättern bis spätestens 31. Dezember 2026 bei der Stadt registrieren, das geht online. Verspätete oder fehlende Registrierungen und Steuererklärungen gelten demnach als Ordnungswidrigkeit. Möglich sind laut dem Bericht Verspätungszuschläge, Steuerschätzungen und in schweren Fällen Bußgelder oder strafrechtliche Schritte.
Was heißt das für euch?
Vermietet ihr in Hürth, tragt euch den 31. Dezember 2026 als Frist ein und registriert euch rechtzeitig. Vermietet ihr in Neuss und habt kein Schreiben bekommen, meldet euch selbst bei der Stadt und haltet bei Buchungen das Buchungsdatum fest, damit ihr die Übergangsregel anwenden könnt.
Rechnet die Steuer in eure Abläufe ein und sagt Gästen vorab klar, was dazukommt. Klärt auch, ob eure Plattform die Steuer einzieht, und verlasst euch ohne Bestätigung nicht darauf. Die Details stehen in den Satzungen der Städte; euren Einzelfall lasst steuerlich prüfen.
Quellen
- Neusser Tagblatt: Beherbergungssteuer kommt (29. September 2026)
- Stadt Neuss: Finanzausschuss tagt am 10. September
- NE-WS 89.4: Neuss plant Beherbergungssteuer ab 2027 (10. September 2026)
- NE-WS 89.4: Neuss will Übernachtungssteuer einführen (18. September 2026)
- Unser Hürth: Hürth führt Bettensteuer ein (17. Oktober 2026)
- Rheinische Anzeigenblätter: Hürth führt Beherbergungssteuer ein (27. Oktober 2026)
- derkaemmerer.de: Übernachtungssteuer 2027 (27. Oktober 2026)