Ab dem 1. Oktober 2026 gilt in Nürnberg eine Registrierungspflicht für alle kurzfristig vermieteten Unterkünfte. Sie betrifft Inserate auf Airbnb, Booking.com und ähnlichen Plattformen, klassische Ferienwohnungen und ausdrücklich auch Monteurunterkünfte. Den Antrag stellt man digital bei der Stadt, ebenfalls ab dem 1. Oktober. Nach der Prüfung bekommt jede Wohnung eine eigene Registrierungsnummer, die in jedem Online-Inserat stehen muss. Grundlage sind das bayerische Zweckentfremdungsrecht und die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung. Die Plattformen müssen der Stadt künftig regelmäßig Daten zu Objekten, Vermietern und Buchungen übermitteln.
Wichtig: Die Nummer ist keine Erlaubnis
Wer Wohnraum in Bayern mehr als insgesamt acht Wochen im Jahr an Feriengäste vermietet, braucht in Städten mit Zweckentfremdungssatzung wie Nürnberg zusätzlich eine Genehmigung. Bei unerlaubter Zweckentfremdung sind Bußgelder bis 500.000 Euro möglich. Bei Mietwohnungen braucht man außerdem die Zustimmung des Vermieters, bei Eigentumswohnungen muss die Nutzung nach den Regeln der Eigentümergemeinschaft zulässig sein. Die Stadt stellt zwei zusätzliche Vollzeitkräfte für die Kontrolle ein, und seit 2019 wurden bereits 484 Verstöße unterbunden oder beendet.
Was heißt das für euch?
Kümmert euch diese Woche um die Registrierung. Prüft ehrlich, ob ihr unter der Acht-Wochen-Grenze bleibt oder eine Genehmigung braucht. Wer in einem baurechtlich genehmigten Ferienobjekt oder einer Gewerbeeinheit vermietet, fällt nicht unter das Zweckentfremdungsverbot. Die Nummer braucht man aber trotzdem.
Die gute Nachricht: Nürnberg verbietet Ferienwohnungen nicht. Die Stadt betont selbst, dass es kein generelles Verbot gibt. Laut Stadt sind seit 2019 rund 47 Prozent der gemeldeten Kurzzeitvermietungen vom Markt verschwunden. Die Nachfrage von Messebesuchern, Städtereisenden und Handwerkern bleibt aber da. Davon profitieren alle, die sauber aufgestellt sind. Klärt Details im Einzelfall mit der Stadt oder einem Anwalt.
Kurz notiert
Bad Münstereifel führt 2027 eine Übernachtungssteuer von 5 Prozent ein. Bielefeld will im Oktober eine Genehmigungspflicht für Vermietungen über 90 Tage im Jahr beschließen.