Seit 20. Mai 2026 gilt die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung. Deutschland hat sie mit einem eigenen Gesetz umgesetzt, das der Bundestag am 23. April 2026 beschlossen hat. Die Bundesnetzagentur ist damit die zentrale Stelle für den Datenaustausch zwischen Plattformen wie Airbnb oder Booking.com und den Behörden. Ihre digitale Datendrehscheibe läuft seit 1. Juli 2026.
Welche Daten fließen?
Laut Bundesnetzagentur übermitteln die Plattformen in der Regel monatlich Daten zu den Vermietungen. Die erste Lieferung war ab 1. September fällig, rückwirkend für Juli und August. Kleine Plattformen melden einmal pro Quartal. Ab Oktober 2026 plant die Behörde außerdem Stichproben, um die Angaben der Gastgeber zu prüfen.
Diese Gebiete sind angeschlossen
Abrufen können die Daten nur Städte, die ein eigenes Registrierungsverfahren eingeführt haben. Laut der Liste der Bundesnetzagentur (Stand 1. Oktober 2026) sind das elf Gebiete: Aachen, Bonn, Brühl, Dortmund, Düsseldorf, Frechen, Köln, Münster und Wesseling in Nordrhein-Westfalen, dazu Hamburg und Tübingen. In Tübingen zum Beispiel braucht laut Stadt jede Kurzzeitvermietung eine Registrierungsnummer, auch wenn sie keine Genehmigung braucht.
München hat seine Registrierungspflicht im Juni im Sozialausschuss des Stadtrats beschlossen. Der Start verzögert sich aber, weil der Datenabruf bei der Bundesnetzagentur noch nicht bereitstand. Die Stadt will den genauen Termin rechtzeitig bekanntgeben.
Was heißt das für euch?
Wenn ihr in einer der genannten Städte vermietet: Jede Einheit braucht ihre eigene Nummer, auch einzelne Zimmer in einer Wohnung. Die Nummer vergibt eure Stadt, nicht die Bundesnetzagentur. Tragt sie in jedes Inserat ein, sobald ihr es anlegt oder ändert.
Vermietet ihr woanders, gilt die Pflicht erst, wenn eure Stadt ein Verfahren einführt. Rechnet aber damit, dass die Behörden künftig genau sehen, wie viele Nächte ihr vermietet. Haltet eure Grenzen und Genehmigungen ein und lasst Details im Einzelfall rechtlich prüfen.