Die steirische Landesregierung hat am 8. Oktober 2026 ihren Budgetentwurf für 2027 vorgestellt. Darin steckt eine deutliche Erhöhung der Nächtigungsabgabe: Für Beherbergungsbetriebe soll sie auf 4,90 Euro pro Person und Nacht steigen. Auf Campingplätzen sind 3,90 Euro geplant, auf Schutzhütten 2,90 Euro. Landeshauptmann Mario Kunasek begründete den Schritt laut Salzburger Nachrichten damit, dass die Steiermark bei dieser Abgabe österreichweit im unteren Drittel liege.
Zwei Schritte: Dezember und 2027
Fix ist bereits die automatische Anpassung an die Inflation: Ab 1. Dezember 2026 steigt die Abgabe für Beherbergungsbetriebe laut Land Steiermark von 2,50 auf 2,80 Euro. Die 4,90 Euro für 2027 sind dagegen noch ein Plan. Laut dem Portal steiermark.biz braucht es dafür eine Gesetzesänderung, das Budget soll der Landtag am 16. Dezember beschließen. Ein genaues Startdatum für den neuen Satz gibt es noch nicht.
Neu wäre auch, wohin das Geld fließt. Bisher kommt die Abgabe laut steiermark.biz vollständig dem Tourismus zugute. Künftig soll ein Drittel der Mehreinnahmen ins allgemeine Landesbudget gehen, der Rest bleibt für den Tourismus zweckgebunden.
Gilt das auch für Ferienwohnungen?
Ja. Laut Nächtigungsabgabegesetz zahlt jeder Gast, der gegen Entgelt in einer Unterkunft übernachtet, also auch in Privatzimmern und Ferienwohnungen. Einheben muss die Abgabe der Unterkunftgeber, zusammen mit der Rechnung. Ausgenommen sind unter anderem Kinder unter 15 Jahren und Gäste, die länger als zwei Monate bleiben.
Was heißt das für euch?
Wenn ihr in der Steiermark vermietet: Rechnet ab 1. Dezember mit 2,80 Euro pro Person und Nacht und passt eure Gästeinfos und Abrechnung an. Für 2027 lohnt sich ein Blick auf die Zahlen: Zwei Erwachsene, fünf Nächte – das wären 49 statt 28 Euro Abgabe. Zeigt den Betrag in euren Inseraten transparent an, damit es bei der Abreise keine Überraschung gibt.
Noch ist die Erhöhung für 2027 nicht beschlossen. Behaltet den Landtag im Dezember im Auge und lasst Details im Einzelfall steuerlich prüfen.