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ÖsterreichDienstag, 3. November 2026

Tirol plant Registrierungspflicht für Airbnb & Co – Landtag berät im Dezember

Ein elektronisches Beherbergungsregister soll illegale Kurzzeitvermietung eindämmen. Noch ist es ein Entwurf: Der Beschluss steht aus, laut APA kommt das Thema in den Dezember-Landtag.

Tirol will Kurzzeitvermietungen über Online-Plattformen in einem elektronischen Beherbergungsregister erfassen. Beschlossen ist das noch nicht: Das Gesetz ging laut Tiroler Tageszeitung Mitte September 2026 in Begutachtung, und laut einer APA-Meldung vom 22. Oktober 2026 wird das Thema im Dezember-Landtag behandelt. Tirol wäre damit nach Wien das zweite Bundesland, das die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung umsetzt. Ein Datum für das Inkrafttreten nennen die Quellen nicht.

So soll das Register funktionieren

Wer eine Unterkunft über Online-Buchungsplattformen für weniger als ein Jahr vermieten will, soll sich laut APA und MeinBezirk digital registrieren und eine eigene Nummer bekommen. Online-Plattformen wie Airbnb sollen diese Nummer laut ORF Tirol bei den Inseraten angeben. Hotels und private Ferienwohnungsanbieter mussten sich laut APA schon bisher beim Tourismusverband registrieren. Neu ist, dass die Nummern künftig mit den Buchungsplattformen abgeglichen werden.

Das Register führt der jeweilige Tourismusverband, kontrollieren sollen die Gemeinden. Laut MeinBezirk sollen die Behörden damit prüfen können, ob eine Genehmigung vorliegt und ob die vorgeschriebenen Abgaben bezahlt wurden.

Vorerst keine Strafen, Kritik von der KPÖ

Für Schwarzvermietung sind laut ORF Tirol vorerst keine Sanktionen vorgesehen. Der Sender verweist zum Vergleich auf Wien, wo bis zu 50.000 Euro Strafe drohen. Die KPÖ kritisiert laut MeinBezirk die aus ihrer Sicht unklare Aufteilung der Zuständigkeiten und fordert mehr Kontrollpersonal und empfindliche Strafen. Die SPÖ Innsbruck begrüßt die Pläne. Das Land setzt laut Tourismuslandesrat Mario Gerber (ÖVP) darauf, dass Vermieter über die Nummer erkennbar werden.

Das gilt laut ORF Tirol für die Vermietung

Für touristische Vermietung ist eine Genehmigung der Baubehörde nötig, außerdem muss die Aufenthaltsabgabe abgeführt werden. In reinen Wohngebieten ist touristische Unterbringung verboten, ausgenommen ist die Privatzimmervermietung, etwa in einer Einliegerwohnung im eigenen Einfamilienhaus. Schätzungen zum Ausmaß illegaler Vermietungen gibt es laut ORF nicht.

Was heißt das für euch?

Solange der Landtag nicht entschieden hat, ist die neue Nummer noch keine Pflicht. Nutzt die Zeit trotzdem: Prüft, ob ihr beim Tourismusverband registriert seid, ob eine nötige Genehmigung der Baubehörde vorliegt und ob eure Aufenthaltsabgabe stimmt. Dann seid ihr vorbereitet, wenn die Nummer kommt.

Behaltet den Dezember-Landtag im Blick, denn Details können sich bis zum Beschluss noch ändern. Fragt im Zweifel bei eurer Gemeinde oder eurem Tourismusverband nach und lasst euren Einzelfall rechtlich prüfen.

Regeln verstehen, bevor sie dich treffen

In Modul 8 zeigen wir dir, welche Gesetze, Steuern und Versicherungen für deine Kurzzeitvermietung wichtig sind.

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