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ÖsterreichMittwoch, 21. Oktober 2026

Jetzt ist es fix: Wien beschließt das Register für Airbnb & Co

Der Wiener Landtag hat am Dienstag die neuen Regeln für Kurzzeitvermietung beschlossen. Ab 1. Jänner 2027 gilt die Registrierungspflicht, dazu kommen strengere Vorgaben in der Bauordnung.

Im September hatte Bürgermeister Michael Ludwig das Kurzzeitvermietungsregister angekündigt, wir haben darüber berichtet. Am 20. Oktober hat der Wiener Landtag das Paket nun beschlossen. Eingebracht wurde es von SPÖ und NEOS als Initiativantrag, im Wohnbau-Ausschuss stimmten laut MeinBezirk auch FPÖ und Grüne zu.

Das Register: Nummer oder kein Inserat

Ab 1. Jänner 2027 muss jede Wohnung, die kurzfristig an Gäste vermietet wird, einzeln bei der Stadt registriert werden. Angegeben werden unter anderem Adresse, Daten des Vermieters und die Zahl der Schlafplätze. Nach der Prüfung gibt es eine Registrierungsnummer, die in jedem Inserat auf Airbnb, Booking.com und Co. stehen muss. Das gilt auch, wenn ihr nur bis zu 90 Tage im Jahr vermietet.

Wer neu startet, braucht die Nummer ab Jänner. Für bereits inserierte Wohnungen gibt es eine Übergangsfrist bis Ende März 2027, laut ORF droht ab April ohne Registrierung das Aus für die Vermietung. Die Plattformen müssen Nummern stichprobenartig prüfen und unzulässige Inserate entfernen. Bei Verstößen gegen das Registergesetz drohen bis zu 50.000 Euro Strafe pro Verstoß.

Strengere Regeln in der Bauordnung

Zweiter Teil des Pakets: Wer Wohnungen in eine Beherbergungsstätte umwidmen will, muss künftig mindestens 80 Prozent der Nutzfläche des Gebäudes als Wohnraum erhalten. Solche Betriebe brauchen außerdem mindestens drei zusammenhängende Zimmereinheiten und einen eigenen Eingang. Klassische Hotels sind ausgenommen. Unverändert bleibt: Die eigene Wohnung während des Urlaubs zu vermieten, ist weiterhin bis 90 Tage im Jahr erlaubt.

Kritik kommt vom Verband der Apartmentvermieter, der Umwidmungen schon heute für teuer und streng geregelt hält. Die Grünen stimmten zwar zu, nennen das Gesetz aber lückenhaft und zu spät.

Was heißt das für euch?

Wer in Wien vermietet, hat jetzt Planungssicherheit: Das Register kommt sicher. Legt eure Unterlagen bereit (Widmung, Zustimmung der Miteigentümer, eventuelle Ausnahmegenehmigung, Liste der vermieteten Nächte) und registriert euch, sobald die Stadt das Verfahren öffnet. Wartet nicht bis Ende März, denn ohne Nummer verschwindet euer Inserat.

Wer mehr als 90 Tage vermietet und keine Bewilligung hat, wird mit dem Register sichtbar. Klärt euren Einzelfall bei der Stadt Wien, einem Anwalt oder eurer Steuerberatung.

Kurz notiert

Seit Juli 2024 sind laut Stadt Wien 2.484 Anzeigen wegen mutmaßlich illegaler Kurzzeitvermietung eingegangen. Kontrolliert wird von einem eigenen Referat der Wiener Baupolizei.

Regeln verstehen, bevor sie dich treffen

In Modul 8 zeigen wir dir, welche Gesetze, Steuern und Versicherungen für deine Kurzzeitvermietung wichtig sind.

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