Am 1. Oktober 2026 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern eine Beschwerde gegen die Initiative „Wohnraum schützen – Airbnb regulieren“ in Interlaken abgewiesen. Die Initiative wurde im September 2024 von der lokalen SP eingereicht. Sie verlangt, dass Wohnungen höchstens 90 Nächte pro Jahr an Feriengäste vermietet werden dürfen. Ausgenommen sind kleine Angebote mit maximal fünf Betten, wenn die Eigentümer das ganze Jahr im selben Haus wohnen.
Warum das Gericht so entschieden hat
Ein Immobilienbesitzer hatte argumentiert, die Initiative verletze die Eigentumsgarantie und die Wirtschaftsfreiheit. Das Gericht sah das anders: Der Schutz von bezahlbarem Wohnraum für die Bevölkerung vor Ort sei ein gewichtiges öffentliches Interesse. Es verwies auf den starken Rückgang freier Wohnungen in Interlaken und die überdurchschnittliche Zunahme von Zweitwohnungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Was heißt das für euch?
Wer in Interlaken eine Ferienwohnung vermietet oder kaufen will, sollte jetzt genau hinschauen. Wird die Initiative umgesetzt, lohnt sich eine reine Ferienwohnung mit 90 Nächten im Jahr oft nicht mehr. Rechnet eure Pläne deshalb auch mit dieser Grenze durch, bevor ihr investiert.
Das Thema betrifft das ganze Berner Oberland. In Matten, Bönigen, Unterseen und Wilderswil gab es gleichlautende Initiativen, die Gemeinden schärfen ihre Regeln nach. Klärt Details im Einzelfall mit der Gemeinde oder einer Fachperson für Bau- und Mietrecht.
Kurz notiert
In Zürich gelten seit September ebenfalls strengere Regeln für gewerbliche Kurzzeitvermietung. Mehr dazu in unserem Artikel zu Zürich.